Lehrgang und Prüfung

Fischerprüfungen in Niedersachsen


Fischerprüfungen werden in Niedersachsen von den anerkannten Landesfischereiverbänden (Landessportfischerverband Niedersachsen e.V., Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. – Sportfischerverband-) durchgeführt. Ausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung sind von Fischereivereinen in ihrem jeweiligen Einzugsbereich zu organisieren und durchzuführen. Sie stehen den Vereinsmitgliedern und Nichtorganisierten offen.

Fischerprüfung in Haren (Ems)

Der Sportanglerverein Haren (Ems) e.V. hat seit 1987 erfahrene geschulte Ausbilder, die seitdem regelmäßig die Bewerber auf die anschließende Fischerprüfung vorbereiten. Dem angehenden Angler wird das notwendige Wissen über Gewässer, Fischarten, Kleintierwelt und Pflanzen im und am Wasser vermittelt. Es werden die gesetzlichen Bestimmungen be­handelt, und im Bereich Gerätekunde wird fischgerechtes Angelgerät vorgestellt und die Handhabung geübt.

Die 18 Unterrichtseinheiten sind jeweils in der Regel dienstags und freitags (jeweils ca. 90 Minuten von 18 bis 19:45 Uhr). Die bestandene Fischerprüfung ist gemäß Niedersächsisches Fische­reigesetz Vor­aussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Angelverein sowie für die Ausstel­lung eines Staatlichen Fischereischeins, der für das Angeln in anderen Bundesländern be­nötigt wird.

FISCHERPRÜFUNG – Inhalte theoretischer Teil ­    

Der Ausbildungslehrgang soll dem angehenden Fischer ein ausreichendes Wissen für seine spätere fischereiliche Tätigkeit vermitteln und alle fischerei- und gewässerkundlichen Wissensgebiete umfassen. Neben der fachlichen und technischen Ausbildung soll der Fischer vor allem an ein tierschutzgerechtes und umweltbewusstes Verhalten am Gewässer herangeführt werden.

Der Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung umfasst sechs Sachgebiete:

1. Allgemeine Fischkunde – Ausbilder Christopher Wolters
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.  

2. Spezielle Fischkunde – Ausbilder Christopher Wolters
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebens­weisen.

3. Gewässerkunde – Ausbilder Wolfgang Janzen
Das Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ­- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände. Fischhege und Gewässerpflege: Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich- ­und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung. 

4. Gerätekunde (Theorie) – Ausbilder Christopher Wolters
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte. 

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz – Ausbilder Wolfgang Janzen
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der “Kreatur Fisch”, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen. Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes unl1 der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.

6. Gesetzeskunde – Ausbilder Wolfgang Janzen
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechti­gungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Theoretische Fischerprüfung

Es stehen verschiedene Prüfungsbögen mit jeweils 60 Fragen aus sechs Sachgebieten zur Verfügung.

Für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen stehen bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Die Prüfungsbögen werden von dem Prüfungsausschuss mit Schablonen ausgewertet. Die Zahl der erreichten Punkte wird protokolliert, jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben.

Jeder Prüfling hat

a) mindestens 45 Fragen insgesamt richtig und

b) in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens 6 Fragen richtig zu beantworten.

Ist eine der Bedingungen zu a) oder b) nicht erfüllt, so hat der Prüfling die theoretische Fischerprüfung nicht bestanden. Er kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Zur nachfolgenden praktischen Fischerprüfung ist er nicht zuzulassen.

Praktische Fischerprüfung

Im praktischen Prüfungsteil werden das Zusammenstellen und die Handhabung gebrauchsfertiger Angelgeräte nach Vorgaben des Prüfungsausschusses gefordert. Hierbei hat der Prüfling nachzuweisen, dass er mit den Angelgeräten vertraut ist und sie auch im tier- und naturschutzrechtlichen Sinne anzuwenden versteht.

Die Kenntnisse über das tierschutzgerechte Behandeln, Töten und Schlachten von Fischen sind im praktischen Teil der Fischerprüfung mündlich zu belegen.

Prüfungsausschussvorsitzender Bodo Zaudtke (rechts) bei der praktischen Prüfung, links beobachtet Ausbilder Hans Nintemann

Prüfer Hans Hanses (rechts) läßt den Ausweis vom erfolgreichen Bewerber nach der praktischen Prüfung unterschreiben.

Kontakt

Sportanglerverein Haren (Ems) e.V.
Postfach 1268
49724 Haren (Ems)

Tel.: 05932 / 50 42 53
Fax.: 05932 / 50 84 05 5
E-Mail: info@savharen.de

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