Neue Bestimmungen

Liebe Anglerinnen und Angler,

wie einige vielleicht schon Wissen gibt es auch in diesem Jahr einige Änderungen an unseren Gewässern.

  1. Am Autobahnteich wurde die Schonzeit um zwei Monate verlängert. Bisher durfte ja ab dem 1. März geangelt werden und ab diesem Jahr erst ab dem 1. Mai.
  2. In der Ems durfte vorher nur vom festliegendem Boot geangelt werden. Ab diesem Jahr darf man auch vom driftenem Boot oder beim Rudern geschleppt werden. Das Schleppen mit Benzin- oder Elektromotoren ist verboten. Bei Zurwiderhandlungen wird der Erlaubnisschein entzogen.

Wichtig: Die Erlaubnisscheinfreigabe (Stempel) muss bis 31.03. eines jeden Jahres erfolgt sein. Wer verspätet seine Freigabe abholt, muss eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € entrichten. Bürozeiten: nach der Mitgliederversammlung jeden Freitag und ab Juni jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 18:00 – 20:00 Uhr im Vereinsheim. In Ausnahmefällen kann der Erlaubnisschein auch im Angelgeschäft Kötter während der täglichen Öffnungszeiten verlängert werden.

Kontakt

Sportanglerverein Haren (Ems) e.V.
Postfach 1268
49724 Haren (Ems)

Tel.: 05932 / 50 42 53
Fax.: 05932 / 50 84 05 5
E-Mail: info@savharen.de

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Anglerheim

Zum Anglerheim 2
49733 Haren (Ems)

Servicezeiten vor Ort:

jeden 1. und 3. Freitag eines Monats von 18:00 bis 20:00 Uhr

Ab Juni ausschließlich jeden 1. Freitag eines Monats

Erlaubnisschein Verlängerung nur im Anglerheim möglich

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