Neue Bestimmungen
Liebe Anglerinnen und Angler,
wie einige vielleicht schon Wissen gibt es auch in diesem Jahr einige Änderungen an unseren Gewässern.
- Am Autobahnteich wurde die Schonzeit um zwei Monate verlängert. Bisher durfte ja ab dem 1. März geangelt werden und ab diesem Jahr erst ab dem 1. Mai.
- In der Ems durfte vorher nur vom festliegendem Boot geangelt werden. Ab diesem Jahr darf man auch vom driftenem Boot oder beim Rudern geschleppt werden. Das Schleppen mit Benzin- oder Elektromotoren ist verboten. Bei Zurwiderhandlungen wird der Erlaubnisschein entzogen.
Wichtig: Die Erlaubnisscheinfreigabe (Stempel) muss bis 31.03. eines jeden Jahres erfolgt sein. Wer verspätet seine Freigabe abholt, muss eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € entrichten. Bürozeiten: nach der Mitgliederversammlung jeden Freitag und ab Juni jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 18:00 – 20:00 Uhr im Vereinsheim. In Ausnahmefällen kann der Erlaubnisschein auch im Angelgeschäft Kötter während der täglichen Öffnungszeiten verlängert werden.