Fischerprüfung
Anmeldung zur Fischerprüfung online
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Fischerprüfung, warum, wofür?
Diese Frage stellen sich bestimmt viele Jugendliche, aber sicher noch mehr Erwachsene, wenn sie sich entschieden haben, sich diesem schönen Hobby zu widmen. „Ich kenne doch alle Fische, ich kann doch den Hecht vom Brassen unterscheiden. Und, gefangen habe ich doch auch schon genug.“ Solche Antworten erhält man häufig.
Dies ist bestimmt alles richtig, und dennoch muss es wirklich sein. Die Achtung vor der Kreatur Fisch, die man auch Fischgerechtigkeit nennt, gebietet es, mit den Geschöpfen sachgemäß umzugehen. Aber auch die Belange des Tier- und Artenschutzes, der Umweltschutz nehmen ständig an Bedeutung zu. Im Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung sollen wir gerade für solche wichtigen Aspekte sensibel gemacht werden. Ebenso soll die Vorfreude besonders geweckt werden durch die vertieften Kenntnisse in die verschiedenen Fachgebiete. Schon nach wenigen Lehrgangsstunden sieht jeder ein, dass mit der Fischerei mehr verbunden ist, als man vorher gedacht hatte.
Die Fischerprüfung ist keine akademische Prüfung. Sie ist so aufgebaut, dass eigentlich jeder Normalbegabte mit entsprechendem Fleiß und Interesse das Ziel erfolgreich erreichen kann. Das ist auch gut so. Einige Fragen sind möglicherweise etwas schwierig zu verstehen, besonders für 13 oder 14jährige Lehrgangsteilnehmer.
Nachfolgend möchte ich Sie informieren, wie man am besten und schnell zur Fischerprüfung kommt.
Die Fischervereine sind in Niedersachsen vom Landesgesetzgeber beauftragt, die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchzuführen. Der Sportanglerverein Haren (Ems) e.V. hat seit 1987 vier Ausbilder, die seitdem regelmäßig die Bewerber auf die anschließende Fischerprüfung vorbereiten.
Anmeldung
Zunächst muss man sich natürlich erst einmal anmelden.
Anmelden per Email an fischereilehrgang@savharen.de
Dann bekommt ihr einen Anmeldebogen zugesendet.
Kinder müssen die Anmeldung von zumindest einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen.
Formular zur Anmeldung für die Fischerprüfung
Liegen genügend Anmeldungen vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Lehrgangsleiter zu einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen. Die Einladung enthält auch einen Lehrgangsplan mit den Terminen für die Übungsabenden und den (voraussichtlichen) Prüfungstermin. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr in Höhe von zur Zeit 90 Euro wenn die Anmeldegebühr entrichtet wurde, ist bis zum Lehrgangbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Wer nach Erhalt der Einladung – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Lehrgang teilnehmen möchte, kann sich selbstverständlich rechtzeitig wieder abmelden. Wer allerdings ohne rechtzeitige Entschuldigung (1 Woche vor Lehrgangsbeginn) – fehlt, verliert für diesen Lehrgang grundsätzlich sofort seine Teilnahmeberechtigung und muss sich für einen neuen Lehrgang wieder neu anmelden, falls er dann noch interessiert ist.
Allzu häufig melden sich leider immer wieder Kurzentschlossene ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an. Damit werden ernsthaften Bewerberinnen und Bewerbern die Chancen genommen, am nächsten Lehrgang teilzunehmen und sich rechtzeitig auf einen Kurs vorbereiten zu können.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!!
Lehrgang
Der Lehrgang umfasst insgesamt 18 Doppelstunden. Im Regelfall finden die Unterrichtsabenden am Dienstag und Freitag jeweils von 18 bis 19:45 Uhr in Haren (Ems) im Lehrraum des Anglerheimes statt. Beim ersten Abend wird der offizielle Anmeldevordruck ausgefüllt und spätestens das Lehrgangs- und Prüfungsentgelt von 90 Euro in bar entrichtet, falls der Betrag nicht überwiesen wurde. Für den Ausweis über die bestandene Fischerprüfung ist gleichzeitig ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Zum Lehrgang wird ein Fachbuch empfohlen von Dr. Rehbronn, welches im Anglergeschäft oder im Buchhandel erhältlich ist. Die Kosten betragen dafür zur Zeit ca. 20 Euro.
Seit Herbst 2018 gibt es auch speziell für unseren Landesfischereiverband Weser-Ems inclusive vom Lehrgangsleiter eine 6-Monatslizenz für einen Online-Trainer von der Fa. Heintges, die in der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr enthalten ist. Dann kann man zuhause am PC, Notebook oder Smartphone üben.
An den Unterrichtsabenden sollte jeder Teilnehmer regelmäßig teilnehmen. Auch Bewerber, die ausschließlich den Online-Trainer oder an anderen Onlinelehrgängen benutzen, können an der Prüfung teilnehmen. Hier gilt jedoch auch die gleiche Gebühr. Informationen erteilt der Lehrgangsleiter. Es wird natürlich jedem Teilnehmer in seinem eigenem Interesse empfohlen, möglichst an allen Lehrgangsabenden teilzunehmen. Erst dann werden die Zusammenhänge klar und die Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf pures “Auswendiglernen”.
Die Lehrgangsteilnehmer werden auf die 6 Fachgebiete vorbereitet:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Fischarten und ihre Merkmale
3. Gewässerkunde
4. Fischfang und Gerätekunde
5. Gesetzliche Regelungen – Satzungen/Naturschutz
6. Fischereirecht
Die Ausbilder
Wolfgang Janzen, Landegge Sande 9, 49733 Haren (Ems),
Tel. 0172/9950340 902012
Christopher Wolters, Donaustr.29, 49733 Haren (Ems),
Tel. 0152/08241603
Prüfung
An der abschließenden Prüfung müssen alle Bewerber natürlich teilnehmen, wenn sie dann den Ausweis über die bestandene Fischerprüfung bekommen wollen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Wer den theoretischen Teil bestanden hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen. Wer die theoretische Prüfung nicht besteht, kann diese wiederholen.
Theoretische Prüfung
Aus 6 verschiedenen Prüfungsbogen wird für jeden Prüfling ein Prüfungsbogen mit 60 Fragen aus sechs Fachgebieten vom Prüfungsvorsitzenden ausgewählt. Für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen stehen bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Jeder Prüfling hat
a) mindestens 45 Fragen insgesamt richtig und
b) pro Fachgebiet (10 Fragen) mindestens 6 Fragen richtig zu beantworten.
Ist eine der Bedingungen zu a) oder b) nicht erfüllt, so hat der Prüfling die theoretische Prüfung nicht bestanden. Er kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
Praktische Prüfung
Für den praktischen Prüfungsteil werden Kenntnisse über das Zusammenstellen und die Handhabung gebrauchsfertiger Angelgeräte nach Angaben der Prüfer gefordert. Hierbei soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Angelgeräten vertraut ist und sie auch insbesondere im tier- und naturschutzrechtlichen Sinne anzuwenden versteht.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhält der Prüfling einen Fischer- Prüfungsausweis mit Lichtbild als Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde. Es kann sein, dass den erfolgreichen Bewerbern unter 14 Jahren der Prüfungsausweis erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgehändigt bzw. zugestellt wird.
Für weitere Auskünfte stehen die Ausbilder und der Vorstand des Sportanglervereins Haren (Ems) e.V. zur Verfügung.
Euer Lehrgangsleiter
E-Mail: fischereilehrgang@savharen.de