Emmelner Teiche
Die Emmelner Teiche sind zusammen 4,7 ha groß. Das Gewässer hat flache Uferzonen mit Schilf und ist bis zu 7 m tief. Durch das sehr klare Wasser, haben wir dort einen erstklassigen Forellen- und Karpfenbestand. Des Weiteren kann man dort auch Hechte, Weißfische und Zander fangen.
Erlaubte Geräte:
- – 1 Friedfischrute sowie 1 Raubfischrute (nur mit Rolle und Pose erlaubt,Pose muss dass Blei tragen)
- Achtung „Kunstköder sind bis einschließlich Oktober Verboten„
- – An den Wochenenden im November,Dezember und Januar darf nur noch mit 2 Ruten auf Raubfisch geangelt werden
Saison:
Ab dem Wochenende nach dem Königsangeln bis zum 31. Oktober darf an Samstagen und Sonntagen von 6 bis 21 Uhr geangelt werden.
Tagesfangstrecke:
2 Karpfen, 2 Forellen. Wer am Tag zwei maßige Fische gefangen hat, muss das Angeln einstellen!
Allgemeine Bestimmungen
- Neben dem Erlaubnisschein ist stets der Personalausweis oder der Fischereischein mitzuführen
- Die Fangliste ist jeweils sofort nach dem Angeln auszufüllen. Ohne Rückgabe der Vollständig und unterschrieben Fangliste wird kein neuer Erlaubnischein ausgestellt.
- Die Fischereiaufseher sind in jeder Weise zu unterstützen, alle Mitglieder sind zur Kontrolle berechtigt
- Uferböschungen, Deiche und Gras sind zu schonen und sauber zu halten
- Es darf nur an sauberen Plätzen geangelt werden. Eventuell vorgefundener Müll ist vor Angelbeginn einzusammeln, die Plätze müssen sauber hinterlassen werden.
- Ausgelegte Angeln müssen vom Erlaubnisscheininhaber persönlich beaufsichtigt werden (Tierschutzgesetz)
- Untermaßige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Die untermaßigen Fische die nicht mehr lebensfähig sind, sind sofort unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten (Tierschutzgesetz).
- Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich aus dem “Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische” des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 28.10.1987.
- Es dürfen max. 2 Liter Trockenfutter eingebracht werden
Es ist verboten…
- Stege o. ä. zu erbauen
- das Fahren oder Parken auf dem Leinpfad, das Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen an anderen als den behördlich zugelassenen Plätzen (Landschaftsschutzgebiet)
- das Fischen und Füttern mit farbigen Maden und gefärbtem Futter
- Reusen zu benutzen
- Aalleinen mit lebenden Fischen oder mit Kartoffeln zu beködern
- Eisangeln
- Boote o. ä. zu benutzen
- während der Hecht- und Zanderschonzeit Aalleinen, Köderfische, Fischfetzen sowie künstliche Köder zu verwenden
- Nasen zu fangen
Besonderheiten
An den Emmelner Teichen sind 2 Angelplätze für Behinderte eingerichtet worden. Da der wunderschöne Angelsport allen Menschen zugänglich sein sollte, wurde vom Vorstand diese Maßnahme beschlossen. Hoffentlich werden diese Plätze auch ausreichend genutzt. Diese zwei Plätze sind ausschließlich für behinderte Menschen gedacht und somit sollten Nichtbehinderte diese Plätze nicht besetzen!
Aal 45 cm | Karpfen 40 cm | Regenbogenforelle 30 cm |
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Bachforelle 30 cm | Lachs 50 cm | Schleie 30 cm |
Barbe 35 cm | Meerforelle 40 cm | Zander 50 cm |
Graskarpfen 60 cm | Quappe 35 cm | Flusskrebs 11 cm |
Hecht 55 cm | Rapfen 40 cm |
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