Stadtteiche
Der Stadtteich I ist 1,6 ha groß und ca. 2 m tief. Der Stadtteich II hingegen ist bei 1 ha Größe bis zu 7 m tief.
Erlaubte Geräte:
- – 2 Ruten
Saison:
Ganzjährig
Fangstrecke
- – 2 Karpfen/Tag
- – 4 Karpfen/Woche
Danach muss das Angeln eingestellt werden!
Allgemeine Bestimmungen
- Neben dem Erlaubnisschein ist stets der Personalausweis oder der Fischereischein mitzuführen
- Die Fangliste ist jeweils sofort nach dem Angeln auszufüllen. Ohne Rückgabe der Vollständig und unterschrieben Fangliste wird kein neuer Erlaubnischein ausgestellt.
- Die Fischereiaufseher sind in jeder Weise zu unterstützen, alle Mitglieder sind zur Kontrolle berechtigt
- Uferböschungen, Deiche und Gras sind zu schonen und sauber zu halten
- Es darf nur an sauberen Plätzen geangelt werden. Eventuell vorgefundener Müll ist vor Angelbeginn einzusammeln, die Plätze müssen sauber hinterlassen werden.
- Ausgelegte Angeln müssen vom Erlaubnisscheininhaber persönlich beaufsichtigt werden (Tierschutzgesetz)
- Untermaßige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Die untermaßigen Fische die nicht mehr lebensfähig sind, sind sofort unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten (Tierschutzgesetz).
- Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich aus dem “Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische” des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 28.10.1987. Gegebenenfalls ist nur Lippenköderung erlaubt.
- Es dürfen max. 2 Liter Trockenfutter eingebracht werden
Es ist verboten…
- Stege o. ä. zu erbauen
- das Fahren oder Parken auf dem Leinpfad, das Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen an anderen als den behördlich zugelassenen Plätzen (Landschaftsschutzgebiet)
- das Fischen und Füttern mit farbigen Maden und gefärbtem Futter
- Reusen zu benutzen
- Aalleinen mit lebenden Fischen oder mit Kartoffeln zu beködern
- Eisangeln
- Boote o. ä. zu benutzen
- während der Hecht- und Zanderschonzeit Aalleinen, Köderfische, Fischfetzen sowie künstliche Köder zu verwenden
- Nasen zu fangen
Besonderheiten
Der Stadtteich II darf von der Nordseite (Häuserseite) nicht beangelt werden!
Aal 45 cm | Karpfen 40 cm | Regenbogenforelle 30 cm |
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Bachforelle 30 cm | Lachs 50 cm | Schleie 30 cm |
Barbe 35 cm | Meerforelle 40 cm | Zander 50 cm |
Graskarpfen 60 cm | Quappe 35 cm | Flusskrebs 11 cm |
Hecht 55 cm | Rapfen 40 cm |
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