Stadtteiche

Der Stadtteich I ist 1,6 ha groß und ca. 2 m tief. Der Stadtteich II hingegen ist bei 1 ha Größe bis zu 7 m tief.

Erlaubte Geräte:

  • – 1 Friedfischrute sowie 1 Raubfischrute (nur mit Rolle)

Saison:

Ab dem 1. Mai bis zum 31. Oktober

Fangstrecke

  • – 2 Karpfen/Tag
  • – 4 Karpfen/Woche

Danach muss das Angeln eingestellt werden!

Allgemeine Bestimmungen

  1. Neben dem Erlaubnisschein ist stets der Personalausweis oder der Fischereischein mitzuführen
  2. Die Fangliste ist jeweils sofort nach dem Angeln auszufüllen. Ohne Rückgabe der Vollständig und unterschrieben Fangliste wird kein neuer Erlaubnischein ausgestellt.
  3. Die Fischereiaufseher sind in jeder Weise zu unterstützen, alle Mitglieder sind zur Kontrolle berechtigt
  4. Uferböschungen, Deiche und Gras sind zu schonen und sauber zu halten
  5. Es darf nur an sauberen Plätzen geangelt werden. Eventuell vorgefundener Müll ist vor Angelbeginn einzusammeln, die Plätze müssen sauber hinterlassen werden.
  6. Ausgelegte Angeln müssen vom Erlaubnisscheininhaber persönlich beaufsichtigt werden (Tierschutzgesetz)
  7. Untermaßige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Die untermaßigen Fische die nicht mehr lebensfähig sind, sind sofort unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten (Tierschutzgesetz).
  8. Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich aus dem “Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische” des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 28.10.1987. Gegebenenfalls ist nur Lippenköderung erlaubt.
  9. Es dürfen max. 2 Liter Trockenfutter eingebracht werden

Es ist verboten…

  1. Stege o. ä. zu erbauen
  2. das Fahren oder Parken auf dem Leinpfad, das Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen an anderen als den behördlich zugelassenen Plätzen (Landschaftsschutzgebiet)
  3. das Fischen und Füttern mit farbigen Maden und gefärbtem Futter
  4. Reusen zu benutzen
  5. Aalleinen mit lebenden Fischen oder mit Kartoffeln zu beködern
  6. Eisangeln
  7. Boote o. ä. zu benutzen
  8. während der Hecht- und Zanderschonzeit Aalleinen, Köderfische, Fischfetzen sowie künstliche Köder zu verwenden
  9. Nasen zu fangen

Besonderheiten

Der Stadtteich II darf von der Nordseite (Häuserseite) nicht beangelt werden!

Aal 45 cm Karpfen 40 cm Regenbogenforelle 30 cm
Bachforelle 30 cm Lachs 50 cm Schleie 30 cm
Barbe 35 cm Meerforelle 40 cm Zander 50 cm
Graskarpfen 60 cm Quappe 35 cm Flusskrebs 11 cm
Hecht 55 cm Rapfen 40 cm


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Postfach 1268
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