Anmeldeverfahren
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
-in der Regel 2x jährlich-
Anmeldung / Informationen / Ausbildungsleiter
E-Mail: fischereilehrgang@savharen.de
Das Anmeldeformular ist hier herunterzuladen.
Anmeldung zur Fischerprüfung online
Anmeldung
Zunächst muss man sich natürlich erst einmal anmelden.
Die Lehrgangs und Prüfungsgebühr beträt 90€ und ist bis zum ersten Termin auf das angegebenen Konto zu entrichten. Kinder müssen die Anmeldung von zumindest einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Nach dem Fischereigesetz darf ein Jugendlicher erst mit 14 Jahren und Fischerprüfung mit einer Fischereierlaubnis allein angeln!!! Für Kinder bis 14 Jahren wird vom Verein in regelmäßigen Abständen die Angel- und Naturschutzschule für Kinder angeboten.
Liegen genügend Anmeldungen vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Lehrgangsleiter zu einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen. Die Einladung enthält auch einen Lehrgangsplan mit den Terminen für die Übungsabenden und den (voraussichtlichen) Prüfungstermin. Die vollständige Lehrgangs- und Prüfungsgebühr ist bis zum Lehrgangbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Wer nach Erhalt der Einladung – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Lehrgang teilnehmen möchte, kann sich selbstverständlich rechtzeitig wieder abmelden. Wer allerdings ohne rechtzeitige Entschuldigung (1 Woche vor Lehrgangsbeginn) – fehlt, verliert für diesen Lehrgang grundsätzlich sofort seine Teilnahmeberechtigung und muss sich für einen neuen Lehrgang wieder neu anmelden, falls er dann noch interessiert ist.
All zu häufig melden sich leider immer wieder Kurzentschlossene ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an. Damit werden ernsthaften Bewerberinnen und Bewerbern die Chancen genommen, am nächsten Lehrgang teilzunehmen und sich rechtzeitig auf einen Kurs vorbereiten zu können.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!!!
Die Einladung zum Lehrgang erfolgt
a) wenn sich genügend Teilnehmer gemeldet haben
b) schriftlich
c) in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Sollten nicht alle Anmeldungen zum Lehrgang berücksichtigt werden können, weil die Teilnehmerzahl zu groß wird, erfolgt eine Einladung zum nächstfolgenden Lehrgang.
Die Anzahlung verfällt, wenn der Bewerber/die Bewerberin nach Erhalt der Einladung sich nicht bis spätestens 1 Woche vor Beginn des Lehrganges beim Lehrgangsleiter abmeldet, wenn eine Teilnahme nicht gewünscht oder möglich ist.