Anmeldeverfahren
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
-in der Regel 2x jährlich-
Anmeldung
Zoo- & Anglertreff Kötter, Daimlerstraße 8, 49733 Haren (Ems) 05932 – 4628
Informationen/Ausbildungsleiter
E-Mail: fischereilehrgang@savharen.de
Das Anmeldeformular ist hier herunterzuladen.
Anmeldung zur Fischerprüfung online
Bitte die persönlichen Daten lesbar eintragen und die Anmeldung mit der Anmeldegebühr von 30 € beim Zoo- und Anglertreff Kötter abgeben.
Anmeldung
Zunächst muss man sich natürlich erst einmal anmelden. Dies ist am einfachsten möglich im Angelgeschäft Kötter. Dort wird ein Anmeldeformular ausgefüllt. Es ist eine Anmeldegebühr von 30 Euro zu entrichten. Die Anmeldegebühr wird später grundsätzlich auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr von insgesamt 90 Euro angerechnet. Kinder müssen die Anmeldung von zumindest einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Nach dem Fischereigesetz darf ein Jugendlicher erst mit 14 Jahren und Fischerprüfung mit einer Fischereierlaubnis allein angeln!!! Für Kinder bis 14 Jahren wird vom Verein in regelmäßigen Abständen die Angel- und Naturschutzschule für Kinder angeboten.
Liegen genügend Anmeldungen vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Lehrgangsleiter zu einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen. Die Einladung enthält auch einen Lehrgangsplan mit den Terminen für die Übungsabenden und den (voraussichtlichen) Prüfungstermin. Die vollständige Lehrgangs- und Prüfungsgebühr ist bis zum Lehrgangbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Wer nach Erhalt der Einladung – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Lehrgang teilnehmen möchte, kann sich selbstverständlich rechtzeitig wieder abmelden. Wer allerdings ohne rechtzeitige Entschuldigung (1 Woche vor Lehrgangsbeginn) – fehlt, verliert für diesen Lehrgang grundsätzlich sofort seine Teilnahmeberechtigung und muss sich für einen neuen Lehrgang wieder neu anmelden, falls er dann noch interessiert ist. Die gezahlte Anmeldegebühr verfällt.
All zu häufig melden sich leider immer wieder Kurzentschlossene ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an. Damit werden ernsthaften Bewerberinnen und Bewerbern die Chancen genommen, am nächsten Lehrgang teilzunehmen und sich rechtzeitig auf einen Kurs vorbereiten zu können.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!!!
Die Einladung zum Lehrgang erfolgt
a) wenn sich genügend Teilnehmer gemeldet haben
b) schriftlich
c) in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Sollten nicht alle Anmeldungen zum Lehrgang berücksichtigt werden können, weil die Teilnehmerzahl zu groß wird, erfolgt eine Einladung zum nächstfolgenden Lehrgang.
Die Anzahlung verfällt, wenn der Bewerber/die Bewerberin nach Erhalt der Einladung sich nicht bis spätestens 1 Woche vor Beginn des Lehrganges beim Lehrgangsleiter abmeldet, wenn eine Teilnahme nicht gewünscht oder möglich ist.