Autobahnteich

Der Autobahnteich gehört zu den besonderen Gewässern in unserem Verein: zum einen ist er unser größter Teich, zum anderen unser tiefstes Gewässer. Er ist 8 ha groß und bis zu 16 m tief. Es gibt große Flachwasserzonen, die bis zu 15 m in den Teich hineinragen. Das Gewässer ist relativ schwierig zu beangeln, da es sehr strukturreich ist. Zum Fischbestand gehören Aale, Hechte, Karpfen, Weißfische und Zander.

Erlaubte Geräte:

  • – zwei Ruten auf Fried- oder Raubfisch

Saison:

 ganzjährig Vom 15. September bis zum 31. Dezember ist der Teich jeden Freitag gesperrt!

Allgemeine Bestimmungen

  1. Neben dem Erlaubnisschein ist stets der Personalausweis oder der Fischereischein mitzuführen
  2. Die Fangliste ist jeweils sofort nach dem Angeln auszufüllen. Ohne Rückgabe der vollständig und unterschrieben Fangliste wird kein neuer Erlaubnischein ausgestellt.
  3. Die Fischereiaufseher sind in jeder Weise zu unterstützen, alle Mitglieder sind zur Kontrolle berechtigt
  4. Uferböschungen, Deiche und Gras sind zu schonen und sauber zu halten
  5. Es darf nur an sauberen Plätzen geangelt werden. Eventuell vorgefundener Müll ist vor Angelbeginn einzusammeln, die Plätze müssen sauber hinterlassen werden.
  6. Ausgelegte Angeln müssen vom Erlaubnisscheininhaber persönlich beaufsichtigt werden (Tierschutzgesetz)
  7. Untermaßige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Die untermaßigen Fische, die nicht mehr lebensfähig sind, sind sofort unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten (Tierschutzgesetz).
  8. Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich aus dem “Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische” des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 28.10.1987. Gegebenenfalls ist nur Lippenköderung erlaubt.
  9. Es dürfen max. 2 Liter Trockenfutter eingebracht werden

Es ist verboten…

  1. Stege o. ä. zu erbauen
  2. das Fahren oder Parken auf dem Leinpfad, das Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen an anderen als den behördlich zugelassenen Plätzen (Landschaftsschutzgebiet)
  3. das Fischen und Füttern mit farbigen Maden und gefärbtem Futter
  4. Reusen zu benutzen
  5. Aalleinen und Aalkörbe zu benutzen
  6. Eisangeln
  7. Boote o. ä. zu benutzen
  8. während der Hecht- und Zanderschonzeit Aalleinen, Köderfische, Fischfetzen sowie künstliche Köder zu verwenden
  9. Nasen zu fangen

Schonzeiten

Lachs und Forelle vom 15.10. bis 30.04., Hecht und Zander vom 01.01. bis 30.04.

Aal 45 cm Karpfen 40 cm Regenbogenforelle 30 cm
Bachforelle 30 cm Lachs 50 cm Schleie 30 cm
Barbe 35 cm Meerforelle 40 cm Zander 50 cm
Graskarpfen 60 cm Quappe 35 cm Flusskrebs 11 cm
Hecht 55 cm Rapfen 40 cm Stör Kein Mindestmaß,jeder Stör ist zu melden

Die Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein oder der Gewässerkarte zu entnehmen.

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Kontakt

Sportanglerverein Haren (Ems) e.V.
Postfach 1268
49724 Haren (Ems)

Tel.: 05932 / 50 42 53
Fax.: 05932 / 50 84 05 5
E-Mail: info@savharen.de

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